Psycho­logie und Psycho­the­rapie – Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs)

Psycho­the­rapie ist im Gesund­heits­be­reich ein eigen­stän­diges Heil­ver­fahren für die Behand­lung von psychi­schen, psycho­so­zialen oder auch psycho­so­ma­tisch bedingten Verhal­tens­stö­rungen und Leidens­zu­ständen. Sie besteht gleich­be­rech­tigt neben anderen Heil­ver­fahren, wie z. B. medi­zi­ni­sche oder klinisch-psycho­lo­gi­sche Behand­lung. Die Ausübung von Psycho­the­rapie ist seit 1991 gesetz­lich gere­gelt (Psycho­the­ra­pie­ge­setz, BGBl 1990/361). Lesen Sie hierfür mehr unter 🔗Psycho­the­rapie

In Öster­reich gibt es 23 aner­kannte wissen­schaft­lich- psycho­the­ra­peu­ti­sche Methoden, die sich grob in vier Rich­tungen zusam­men­fassen lassen: tiefen­psy­cho­lo­gisch-psycho­dy­na­misch, huma­nis­tisch, syste­misch und verhal­tens­the­ra­peu­tisch. Lesen Sie unter 🔗Kogni­tive Verhaltens­therapie mehr über die verhal­tens­the­ra­peu­ti­sche Rich­tung, die von uns beiden ange­boten wird.

Der Öster­rei­chi­sche Bundes­ver­band für Psycho­the­rapie, nennt eine Reihe von Problemen, bei denen es sinn­voll sein kann, sich an eine Psycho­the­ra­peutin oder an einen Psycho­the­ra­peuten zu wenden.

Wenn einer der folgenden Sätze für Sie zutrifft, …

… ist es sinn­voll, eine Psycho­the­ra­peutin oder einen Psycho­the­ra­peuten aufzusuchen.

Wich­tige Voraus­set­zung für eine Psycho­the­rapie ist Ihr Wunsch, etwas zu verän­dern, und Ihre grund­sätz­liche Bereit­schaft, sich mit Ihren Gefühlen und Ihrem Erleben zu beschäf­tigen und sich dabei unter­stützen zu lassen. Eine Alters­be­schrän­kung gibt es nicht: Psycho­the­rapie kann in jedem Lebens­alter hilf­reich sein. Ob eine Psycho­the­rapie eine sinn­volle Behand­lung bei einem Problem darstellt und ob auch andere Berufs­gruppen, wie z. B. Ärzte, Ärztinnen oder klini­sche Psycho­logen, klini­sche Psycho­lo­ginnen, konsul­tiert werden sollen, wird insbe­son­dere im Rahmen des Erst­ge­sprächs mit der Psycho­the­ra­peutin bzw. dem Psycho­the­ra­peuten geklärt. Ebenso wesent­lich wie die psycho­the­ra­peu­ti­sche Methode (siehe Frage: Was ist  Kogni­tive Verhaltens­therapie?) ist die Psycho­the­ra­peutin bzw. der Psycho­the­ra­peut als Person, da die psycho­the­ra­peu­ti­sche Bezie­hung eine der wich­tigsten Bedin­gungen in der Psycho­the­rapie ist. Sie sollten die Psycho­the­rapie daher mit einer Person durch­führen, die Ihnen sympa­thisch ist und zu der Sie Vertrauen haben können.

Wenn Sie sich für eine psycho­the­ra­peu­ti­sche Behand­lung entschieden haben, beginnt meist die Suche nach einer Psycho­the­ra­peutin bzw. nach einem Psycho­the­ra­peuten. Falls Sie die Möglich­keit haben, zwischen mehreren Psycho­the­ra­peu­tinnen und Psycho­the­ra­peuten auszu­wählen, können Ihnen folgende Fragen als Entschei­dungs­hilfe dienen:

  • Möchten Sie die Psycho­the­rapie in einer freien Praxis oder im Rahmen einer Einrichtung?
  • Wollen Sie die Psycho­the­rapie lieber mit einer Psycho­the­ra­peutin oder mit einem Psycho­the­ra­peuten machen?
  • Ist Ihnen das Alter der Psycho­the­ra­peutin bzw. des Psycho­the­ra­peuten wichtig?
  • Möchten Sie die Psycho­the­rapie einzeln, in einer Gruppe, mit Ihrem Partner oder Ihrer Familie durchführen?
  • Sind Sie an einer bestimmten psycho­the­ra­peu­ti­schen Methode interessiert?
  • Soll die Psycho­the­ra­peutin bzw. der Psycho­the­ra­peut auf ein bestimmtes Problem spezia­li­siert sein?
  • Wo wollen Sie die Psycho­the­rapie – eher in der Nähe Ihres Wohn­ortes oder Ihres Arbeitsplatzes?

Die Verhaltens­therapie ist eine auf der empi­ri­schen Psycho­logie basie­rende psycho­the­ra­peu­ti­sche Grund­ori­en­tie­rung. Sie umfasst störungs­spe­zi­fi­sche und ‑unspe­zi­fi­sche Thera­pie­ver­fahren, die aufgrund von möglichst hinrei­chend über­prüftem Störungs­wissen und psycho­lo­gi­schem Ände­rungs­wissen eine syste­ma­ti­sche Besse­rung der zu behan­delnden Proble­matik anstreben. Die in stän­diger Entwick­lung befind­liche Verhaltens­therapie hat den Anspruch, ihre Effek­ti­vität empi­risch abzusichern.

Erfahren Sie hier mehr über die 🔗Kogni­tive Verhaltens­therapie.

Gene­rell ist es das Ziel, die Psycho­the­rapie so kurz wie möglich und nur so lange wie nötig zu machen. Je kürzer die Therapie, umso umfang­rei­cher und diffe­ren­zierter ist die Thera­pie­vor­be­rei­tung und die Diagnostik am Anfang des Prozesses. In der Regel finden die Thera­pie­stunden einmal pro Woche statt. Eine genaue Beschrei­bung des des Thera­pie­pro­zesses finden Sie unter 🔗Dauer und Ablauf einer Psychotherapie.

Das Anspre­chen Ihrer Erwar­tung an die Therapie bzw. vorge­fasste Meinungen über die Therapie ist uns sehr wichtig, damit man falsche Vorstel­lungen aufgreifen und Frust bzw. in weiterer Folge nega­tive Thera­pie­er­fah­rungen vermeiden kann. Wir möchten Sie ermu­tigen, jeder­zeit Fragen nach Ihrer Behand­lung und Ihren Fort­schritten zu stellen. Grund­sätz­lich kann eine psycho­the­ra­peu­ti­sche Behand­lung seeli­sche Leidens­zu­stände heilen oder lindern. Lesen Sie hierfür mehr unter 🔗Psycho­the­rapie

Von der Verhaltens­therapie können Sie sich fundiertes, evidenz­ba­siertes Wissen und Handeln erwarten.

Erfahren Sie mehr unter 🔗Kogni­tive Verhaltenstherapie

Psycho­the­rapie kann hinsicht­lich seeli­scher Leidens­zu­stände sehr wirkungs­voll sein (lesen Sie mehr unter 🔗Psycho­the­rapie). Es kann aber auch Phasen der Symptom­ver­schlech­te­rung geben (zum Beispiel können Phasen von Selbst­über­schät­zung und/oder Selbst­zweifel eintreten; Part­ner­schaft­liche, fami­liäre und freund­schaft­liche Bezie­hungen können sich verän­dern, verbes­sern oder verschlech­tern; Beruf­liche Verän­de­rungen können in posi­tiver und nega­tiver Weise auftreten.)

  • Finan­zi­elle und zeit­liche Belastung.
  • Verstri­ckungen in der Bezie­hung zur Psycho­the­ra­peutin bzw. zum Psycho­the­ra­peuten – die psycho­the­ra­peu­ti­sche Bezie­hung ist keine private, sondern eine bezahlte Arbeitsbeziehung.

Das Honorar für 1 Einheit (50 Minuten) beträgt € 120,00.

 Erfahren Sie unter 🔗Honorar mehr über unsere Tarife sowie Rückerstattungsmöglichkeiten.

Die Termin­ver­ein­ba­rung erfolgt ausschließ­lich tele­fo­nisch unter der jewei­ligen Tele­fon­nummer des Therapeuten/ der Thera­peutin. Gerne können Sie uns aber auch eine E‑Mail schreiben und Ihre Tele­fon­nummer hinter­lassen – wir melden uns verläss­lich und zeit­nahe in unseren Praxis­zeiten. Erfahren Sie mehr unter 🔗Kontakt.

Die Häufig­keit der Sitzungen vari­iert. Sie hängt vor allem von Ihrer indi­vi­du­ellen Problem­lage, dem Setting und dem Stadium der Psycho­the­rapie ab.

Grund­sätz­lich ist am Anfang für die genaue Problem­ana­lyse eine Sitzung pro Woche vorge­sehen. Je nach Stadium der Psycho­the­rapie können Sitzungen häufiger oder seltener durch­ge­führt werden. So kann die Frequenz beispiels­weise nach anfäng­lich einer Stunde pro Woche für einen bestimmten Zeit­raum auf zwei wöchent­liche Stunden erhöht werden. Umge­kehrt kann sich gegen Ende der Psycho­the­rapie die Häufig­keit der Sitzungen wieder verrin­gern, und diese können beispiels­weise nur noch vier­zehn­tägig oder im Abstand von drei Wochen statt­finden. Bei sehr belas­tender Proble­matik oder bei Krisen kann die Frequenz eben­falls von einer auf zwei oder mehr wöchent­liche Sitzungen erhöht werden. Sie können die Therapie jeder­zeit beenden oder einen Thera­pie­wechsel machen, wenn Sie das wünschen.

Eine Psycho­the­ra­pie­ein­heit dauert 50 Minuten. 

Bei Vorliegen einer krank­heits­wer­tigen Störung (Diagnose nach ICD 10) haben Pati­en­tInnen die Möglich­keit, Kassen­leis­tung für Psycho­the­rapie in Anspruch zu nehmen. Die Kran­ken­kassen erstatten in diesen Fällen einen Teil der Kosten der Psycho­the­ra­pie­sit­zungen. Bereits im Rahmen des Erst­ge­sprächs werden wir Sie über die notwen­digen Schritte für die Kassen­re­fun­die­rung infor­mieren. Erfahren Sie mehr unter 🔗Honorar.

Unsere psycho­lo­gi­sche und psycho­the­ra­peu­ti­sche Praxis befindet sich in der Loden­gasse 43, im 2. Stock, Tür 14 in Klagen­furt am Wörthersee. Unter 🔗Kontakt finden Sie einen genauen Anfahrts­plan und welche öffent­liche Verkehrs­mittel Ihnen zur Verfü­gung stehen.

Der Zugang zum Haupt­ein­gang des Gebäudes ist eben­erdig und asphal­tiert. Nutzen Sie den Lift, um einfach auf unsere Etage zu gelangen. Auto­ab­stell­plätze (davon ein Behin­der­ten­park­platz) sind ausrei­chend vor der Wohn­an­lage vorhanden und ermög­li­chen Ihnen ein stress­freies Ankommen. Wie Sie zu uns gelangen erfahren Sie unter 🔗Kontakt.

Die Unter­schei­dung zwischen Psycho­logen, Klini­schen- und Gesund­heits­psy­cho­logen, Psycho­the­ra­peuten, Psych­ia­tern und Neuro­logen fällt vielen schwer. Alle Berufs­felder beschäf­tigen sich schließ­lich mit psychi­schen Problemen, Störungen und psycho­lo­gi­schen Frage­stel­lungen.
Psycho­logen haben das Studium der Psycho­logie erfolg­reich abge­schlossen. Die Psycho­logie studiert das Leben und Verhalten von Menschen und seine Entwick­lung im Laufe des Lebens.
Klini­sche- und Gesund­heits­psy­cho­logen sind Psycho­logen, die nach dem Studium der Psycho­logie eine Zusatz­aus­bil­dung absol­viert haben. Der Schwer­punkt der Klini­schen Psycho­logie ist die Diagnostik von psychi­schen Erkran­kungen.
Psycho­the­ra­peuten dürfen sich in Öster­reich nur Personen nennen, die eine den Anfor­de­rungen des zustän­digen Bundes­mi­nis­te­riums entspre­chende Ausbil­dung absol­viert haben. Diese Anfor­de­rungen sind im Psycho­the­ra­pie­ge­setz fest­ge­legt. Eine Psycho­the­rapie umfasst die Diagnose sowie Behand­lung von psychi­schen Störungen mittels wissen­schaft­lich aner­kannter Methoden. Ein wesent­li­ches Unter­schei­dungs­merkmal zu einem Psych­iater ist, dass ein Psycho­the­ra­peut keine rezept­pflich­tigen Medi­ka­mente verschreibt.
Psych­iater haben das Studium der Medizin und eine mindes­tens sechs­jäh­rige fach­ärzt­liche klini­sche Ausbil­dung absol­viert. Der Schwer­punkt der Psych­ia­trie ist die Diagnostik und medi­ka­men­töse Therapie von psychi­schen Störungen und Erkran­kungen.
Neuro­logen sind auf die Erkran­kungen des Nerven­sys­tems spezialisiert.

Quelle: Psyonline.at

Laut Bundes­mi­nis­te­rium für Arbeit, Soziales, Gesund­heit und Konsu­men­ten­schutz werden folgende Unter­schei­dungs­merk­male zwischen Psycho­the­ra­pie­an­ge­boten und Lebens­be­wäl­ti­gungs­hil­fe­an­ge­boten mit esote­ri­schem, spiri­tu­ellem, reli­giösem oder welt­an­schau­li­chem Hinter­grund fest­ge­halten:
Grund­sätz­lich ist fest­zu­halten, dass die profes­sio­nelle Haltung der Psychotherapeutin/des Psycho­the­ra­peuten von wesent­li­cher Bedeu­tung ist und eine Bedin­gung für profes­sio­nelles Handeln in der Berufs­aus­übung darstellt.

Psycho­the­rapieEsoterik
Die Fähig­keit zur Verän­de­rung wird im Klienten/ der Klientin gesehen.Die Fähig­keit zur Verän­de­rung wird auf externe Kräfte, Mächte oder Ener­gien aufgebaut.
Erfolgs­ver­spre­chen sind wissen­schaft­lich fundiert, konkret aber auch begrenzt.Erfolgs­ver­spre­chen sind oft sehr umfas­send, vage, verspre­chen eine schnelle und umfas­sende Persön­lich­keits­ver­än­de­rung ohne große eigene Bemühungen.
Die Basis sind wissen­schaft­liche Erkennt­nisse und ratio­nale Grundlagen.Die Basis sind Glau­bens­vor­stel­lungen bzw. Glaubensüberzeugungen.
Die Grund­an­nahmen sind theoriegeleitet.Die Grund­an­nahmen sind weder bestä­tigt noch widerlegt.
Den thera­peu­ti­schen Inter­ven­tionen geht eine fundierte Diagno­se­stel­lung voraus, um ein theo­rie­ge­lei­tetes, metho­di­sches Vorgehen zu gewähr­leisten und gezielte Maßnahmen einleiten zu können.Es werden keine Diagnosen im wissen­schaft­li­chen Sinn „benö­tigt“. Selbst eine vorlie­gende Diagnose inter­es­siert meist nicht. Häufig wird die Ursache der Erkran­kung auf mangelnden Glauben des/ der KlientIn zurück­ge­führt, da die Ursache der Krank­heit bei der/ dem Einzelnen liege und nur durch Selbst­hei­lungs­riten geheilt werden kann.
Zentrale Werk­zeuge sind u.a. das psycho­the­ra­peu­ti­sche Gespräch, die thera­peu­ti­sche Bezie­hung und wissen­schaft­lich fundierte Techniken.Zentrales Werk­zeug ist der „Glaube“ an z.B.: höhere Mächte, Gegen­stände, etc.
Die Wirk­sam­keit der Psycho­the­rapie ist wissen­schaft­lich über­prüft. Die Wirk­sam­keit aner­kannter psycho­the­ra­peu­ti­scher Methoden muss durch empi­ri­sche Studien nach­ge­wiesen worden sein, welche nach­prüfbar sind.Die Wirk­sam­keit esote­ri­scher Ange­bote ist nicht wissen­schaft­lich über­prüft. Ursa­chen für Miss­erfolge werden regel­mäßig nicht in der Methode, sondern häufig in dem/ der KlientIn gesucht. Das Angebot ist weder erklärbar, noch über­prüfbar, sondern nur „erfahrbar“.
Die psycho­the­ra­peu­ti­sche Arbeit wird durch regel­mä­ßige Super­vi­sion über­prüft, laufende Fort- und Weiter­bil­dungen sind gesetz­lich vorge­schrieben. Die Einhal­tung der Berufs­pflichten wird zudem stich­pro­ben­artig durch das Bundes­mi­nis­te­rium für Arbeit, Soziales, Gesund­heit und Konsu­men­ten­schutz überprüft.Anbieter/innen mit esote­ri­schem, spiri­tu­ellem, reli­giösem oder welt­an­schau­li­chem Hinter­grund unter­ziehen sich in der Regel keiner Über­prü­fung oder Qualitätskontrolle.

Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten sind quali­fi­zierte Fach­leute im Gesund­heits­wesen mit einem klar defi­nierten Know-How und keine „Gurus“, „Wunderheiler/innen“, „Weise Frauen“, „Schamaninnen“/„Schamanen“ bzw. „Neoschamaninnen/Neoschamanen“, „Chanel­ling-Medien“ oder „geis­tige Führer/innen“.

Ja. Mit dem Erst­ge­spräch beginnt der Thera­pie­pro­zess und wird  zum regu­lären Stun­den­satz verrechnet.
Erfahren Sie unter 🔗Honorar mehr über unsere Tarife sowie mögliche Kostenrückerstattungen.

Die Verschwie­gen­heits­pflicht ist ein zentrales Element der Psychotherapie.

§ 15 des Psycho­the­ra­pie­ge­setzes verpflichtet Psycho­the­ra­peu­tInnen sowie deren Hilfs­per­sonen zur Verschwie­gen­heit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anver­trauten oder bekannt gewor­denen Geheim­nisse. Die Verschwie­gen­heits­pflicht besteht allge­mein, somit grund­sätz­lich unein­ge­schränkt gegen­über jedweder Person oder Einrich­tung außer­halb der KlientInnen/ Pati­en­tInnen, also zum Beispiel gegen­über Ehepart­nern, sons­tigen Fami­li­en­an­ge­hö­rigen, staat­li­chen Dienst­stellen oder anderen Sozialeinrichtungen.

Wünschen KlientInnen/ Pati­en­tInnen ausdrück­lich eine Daten­wei­ter­gabe zum Beispiel an Versi­che­rungen, ist eine wirk­same Entbin­dung von der Verschwie­gen­heits­pflicht unerlässlich.

Quelle: Öster­rei­chi­scher Bundes­ver­band für Psychotherapie

Sowohl Bera­tung als auch Psycho­the­rapie stellt eine profes­sio­ni­elle Helfer­be­zie­hung dar. Die Grenze zwischen Bera­tung und Psycho­the­rapie kann man in einfa­chen Worten so umschreiben: Dort wo “gesund” aufhört, endet auch Bera­tung, dort wo “krank” anfängt beginnt Psycho­the­rapie. Lesen Sie mehr unter den Punkten Bera­tung oder Psycho­the­rapie.

Nutzen Sie unsere Kontakt­mög­lich­keiten für weiter­füh­rende Fragen oder Termin­ver­ein­ba­rungen. Diese finden Sie unter 🔗Kontakt

Praxis für Psycho­logie
und Psycho­the­rapie
Kopeinig & Oberrauter OG 
Loden­gasse 43/2/14
9020 Klagen­furt am Wörthersee